Hier geht es nicht darum, dass ein Fehlverhalten oder die Gesamtheit mehrerer Pflichtverstöße ein gewisses Gewicht haben muss, um für eine Kündigung Bedeutung haben zu können. Vielmehr gibt es bestimmte Kategorien von Verhalten, die in aller Regel von vornherein als Kündigungsgrund nicht in Betracht kommen – egal, wie gravierend sie sind.
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