Urteile und Recht

Nicht ganz so einfach: Die Kürzung von Urlaub während der Elternzeit

Dieses Urteil zur Kürzung von Urlaub während der Elternzeit und im Mutterschutz sollten Sie unbedingt kennen. Es kann Ihren Kolleginnen und Kollegen sehr viel Geld sparen (Bundesarbeitsgericht, BAG, Urt. v. 16.4.2024, Az. 9 AZR 165/23).

Arno Schrader

17.12.2024 · 2 Min Lesezeit

Der Hintergrund

Nehmen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihren Urlaub nicht, verfällt er im Regelfall am Jahresende. Das ist bei Arbeitnehmerinnen im Mutterschutz anders. Das Mutterschutzgesetz regelt, dass eine Frau, die vor Antritt des Mutterschutzes ihren Urlaub nicht oder nicht vollständig nehmen konnte, ihn noch nach dem Mutterschutz im laufenden Jahr oder im Folgejahr nehmen kann.

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