Betriebsratstätigkeit nimmt viel Zeit vom normalen Arbeitsalltag ein
Der Fall: Der Arbeitnehmer, ein Unternehmensberater bei einer großen Beratungsfirma, arbeitete im Projektgeschäft und war gleichzeitig nicht freigestelltes Mitglied im Betriebsrat. Seine Betriebsratstätigkeit übte der Beschäftigte in ca. 40 % seiner Gesamtarbeitszeit aus. Das führte dazu, dass er nicht mehr zu 100 % in das Projektgeschäft mit den Kunden involviert war. Das war insoweit schwierig, als viele Kunden die Berater für die Dauer der Projekte in Vollzeit beschäftigen wollten. Dies hatte deshalb zur Folge hatte, dass er in der internen Projektzuteilung immer häufiger leer ausging mit der Konsequenz, dass der Arbeitnehmer in den jährlich stattfindenden Beförderungsrunden keine Berücksichtigung fand; zumindest im Vergleich zu nicht im Betriebsrat tätigen Kollegen zurückfiel. Dadurch fühlte er sich benachteiligt.
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