Ohne Kündigungsschutz kann Ihr Arbeitgeber jeden Arbeitnehmer ohne Vorliegen eines Grunds kündigen, wenn er dabei die Kündigungsfrist beachtet. Das Blatt kann sich aber schnell zugunsten der Mitarbeiter wenden, wenn die Kollegen Kündigungsschutz genießen.
Der besondere Kündigungsschutz
Zunächst ist der besondere Kündigungsschutz für bestimmte Arbeitnehmergruppen zu beachten. So ist die ordentliche Kündigung insbesondere von schwerbehinderten Arbeitnehmern nicht ohne Weiteres möglich, sofern sie bereits seit mindestens sechs Monaten beschäftigt sind. Neben der Beteiligung des Betriebsrats und der Schwerbehindertenvertretung ist vor allem eine Zustimmung des Integrationsamts erforderlich. Auch können nach bestimmten Tarifverträgen Kündigungsausschlüsse bei älteren Arbeitnehmern vorliegen. Weiterhin ist natürlich der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) vom Arbeitgeber zu berücksichtigen. Sofern das KSchG anzuwenden ist, benötigt der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund.