Der Fall: Ein Bundesbeamter wurde im September 2024 mit einem Disziplinarverfahren konfrontiert. Vorher war er teilweise als Vertreter seines abwesenden Gruppenleiters eingesetzt worden. Der Dienstherr warf ihm vor, er habe
BEAMTENRECHT
Neues Urteil zum dienstlichen Kontaktverbot im Disziplinarverfahren – Tipps für Sie als Personalrat
Menschen sind soziale Wesen. Da ist es kein Wunder, dass Ihre Kolleginnen und Kollegen schnell an Widerstand denken, wenn der Dienstherr ein Kontaktverbot verhängt. Ob ein solches Kontaktverbot im Rahmen eines Disziplinarverfahrens zulässig ist, hatte das Verwaltungsgericht (VG) Freiburg zu entscheiden (18.3.2025, Az. 13 K 900/25).