Das Urteil ist für Sie besonders relevant, da es auch bei neuen Arbeitsmodellen wie Plattformarbeit per App klare Regeln für die Betriebsratsfähigkeit gibt. Denn eines ist klar: Die Schwerbehindertenvertretung kann zwar auch in Betrieben ohne Betriebsrat gewählt werden, die tatsächliche Arbeit ist jedoch ohne Vorhandensein eines Betriebsrats enorm erschwert. Und gibt es keinen Betrieb, gibt es natürlich auch keine Schwerbehindertenvertretung.
Die Besonderheiten des Lieferdienstes
Der Fall: Die Beschäftigten eines Lieferdienstes hatten in den Jahren 2022 und 2023 in mehreren Städten jeweils einen Betriebsrat gewählt. Ihr Arbeitgeber bot seine Dienstleistungen plattformbasiert an und focht die Wahlen an. Er argumentierte, dass die Wahlen mangels eines bestehenden Betriebs im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) nicht zulässig seien.