Der Fall: Ein Bundesbeamter hatte Ende 2022 wegen der bevorstehenden Geburt seiner Tochter bei seinem Dienstherrn Vaterschaftsurlaub beantragt. Seinen Antrag begründete er mit einer EU-Richtlinie, nämlich der „Richtlinie (EU) 2019/1158 über die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige“ (sogenannte Vereinbarkeitsrichtlinie). Der Dienstherr lehnte den Antrag ab. Er sah keinen direkten Anspruch des Bundesbeamten aus der EU-Richtlinie. Der Beamte nahm deshalb zunächst Erholungsurlaub und klagte seinen Anspruch auf Vaterschaftsurlaub im März 2024 ein.
BEAMTENRECHT
Neues Urteil: Bundesbeamte haben jetzt Anspruch auf 10 Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub
EU-Richtlinien geben Beschäftigten normalerweise keine direkten Ansprüche gegen ihren Arbeitgeber oder Dienstherrn. Es gibt aber Ausnahmefälle. Einen dieser Ausnahmefälle hatte das Verwaltungsgericht (VG) Köln zu entscheiden. Und es entschied sehr im Sinne des klagenden Bundesbeamten, der sich nun über zusätzlichen bezahlten Vaterschaftsurlaub freuen kann (VG Köln, 11.9.2025, Az. 15 K 1556/24).