Sie als Personalrat sind beteiligt
Als Personalrat betrifft Sie der Gesundheitsschutz in der Dienststelle unmittelbar, denn es gehört zu Ihren allgemeinen Aufgaben, Maßnahmen des Gesundheitsschutzes und des Arbeitsschutzes in der Dienststelle zu fördern, § 62 Nr. 9 BPersVG. In den Bundesländern gibt es ähnliche Regelungen, so etwa in