BEAMTENRECHT

Neue Entscheidung: Disziplinarverfahren verringert die Beförderungschancen Ihrer Kollegen

Kann ein Dienstherr einem Beamten eine Beförderung verweigern, obwohl ein Disziplinarverfahren bereits abgeschlossen ist und „nur“ eine Geldbuße verhängt wurde? Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat hierzu eine Entscheidung getroffen, die für Ihre Beratungen der Kollegen von Bedeutung ist (6.1.2026, Az. 1 B 175/25).

Maria Markatou

09.02.2026 · 3 Min Lesezeit

Der Fall: Ein Brandamtmann, der auch als Sachgebietsleiter tätig ist, manipulierte über 3 Jahre hinweg in insgesamt 45 Fällen seine Arbeitszeiterfassung, um sich unrechtmäßig Mehrarbeitsstunden gutschreiben zu lassen. Pikant dabei: Er ist gleichzeitig der Administrator für das eingesetzte Arbeitszeiterfassungsprogramm und missbraucht damit seine besondere Vertrauensstellung.

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