WISSENSWERTES

Neu ab 1.6.2025: mehr Schutz bei Fehlgeburten

Aktuell greift der Mutterschutz bei Fehlgeburten erst bei einer Fehlgeburt ab der 24. Schwangerschaftswoche (SSW). In der 24. SSW ist die Frau schon im 6. Monat, eine Fehlgeburt schrecklich. Doch auch schon früher ist eine Fehlgeburt ein Trauma – dem hat der Gesetzgeber jetzt Rechnung in Form einer Gesetzesanpassung getragen:

Maria Markatou

14.03.2025 · 1 Min Lesezeit

Ab dem 1.6.2025 gelten gestaffelte Schutzfristen bei Fehlgeburten ab der 13. SSW. Je weiter die Schwangerschaft im Zeitpunkt der Fehlgeburt fortgeschritten ist, desto länger sind dann auch die Schutzfristen:

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