Aktuelles Urteil: Kündigung

Nein zur roten Hose führt zur Entlassung

Die Geschmäcker sind verschieden. So gefällt sicher nicht jedem Mitarbeiter eine Dienstuniform oder die Farbe einer Arbeitsschutzhose. Dennoch muss er sie anziehen, denn alles andere kann zur Kündigung führen (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 21.5.2024, Az. 3 SLa 224/24).

Maria Markatou

10.11.2024 · 1 Min Lesezeit

Arbeitnehmer trägt lieber Schwarz

Der Fall: Ein Arbeitnehmer in der Produktion arbeitete mit Kappsägen und Akkubohrern. Oft arbeitete er kniend. Der Arbeitgeber stellte für betriebliche Tätigkeiten in Montage, Produktion und Logistik funktionelle Arbeitskleidung, unter anderem rote Arbeitsschutzhosen, die in den genannten Bereichen zu tragen waren. Im November 2023 wurde der Arbeitnehmer zweimal abgemahnt, weil er nicht die rote Hose angezogen hatte, sondern seine eigene – schwarze. Da er auch nach den Abmahnungen auf Rot verzichtete, sprach der Arbeitgeber am 27.11.2023 die Kündigung zum 29.2.2024 aus. Der Arbeitnehmer erhob Kündigungsschutzklage.

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