Arbeitnehmer trägt lieber schwarz
Der Fall: Ein Arbeitnehmer war in der Produktion beschäftigt. Er arbeitete mit Kappsägen und Akkubohrern. Oft arbeitete er kniend. Der Arbeitgeber stellte für betriebliche Tätigkeiten in Montage, Produktion und Logistik funktionelle Arbeitskleidung. Unter anderem rote Arbeitsschutzhosen, die in den genannten Bereichen zu tragen waren. Im November 2023 wurde der Arbeitnehmer 2-mal abgemahnt, weil er die roten Hosen nicht anzog, sondern eigene schwarze. Da er auch nach den Abmahnungen auf die rote Hose des Arbeitgebers verzichtete, sprach der Arbeitgeber am 27.11.2023 die Kündigung zum 29.2.2024 aus. Der Arbeitnehmer erhob Kündigungsschutzklage.
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