Der Fall: Ein Arbeitgeber in der Stahlindustrie hatte ein Betriebsgelände von 33.000 qm mit einer Betriebshalle von 15.000 qm. Der Arbeitgeber hatte 34 Videokameras (auf dem Gelände und in den Büros) aufgestellt, die meisten davon zeichnen 24 Stunden am Tag mit einer Speicherdauer von 48 Stunden auf. Die Bilder können „live“ ausgewertet werden. An jeder Zugangstür wird auf die Videoüberwachung aufmerksam gemacht.
AKTUELLES URTEIL
Nein zur Dauer-Überwachung am Arbeitsplatz
Ich verstehe Dienstgebende, die die Dienststelle oder auffällige Beschäftigte (z. B. Diebstahlsverdächtige) überwachen wollen. Es liegt Herzblut in der Dienststelle, man will gute Zahlen, ein ordentliches Betriebsklima – aber bei allem Verständnis: Eine permanente Überwachung geht zu weit! Ganz zu Recht musste ein Arbeitgeber dafür tief in die Tasche greifen (Landesarbeitsgericht Hamm, 28.5.2025, Az. 18 SLa 959/24).