EUROPARECHT

Nationaler Datenschutz steht auf europäischen Füßen

Der Datenschutz hat mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eine europäische Basis erhalten. Die DSGVO gilt unmittelbar, also ohne eine Umsetzung in deutsches Recht. Allerdings lässt sie an vielen Stellen Handlungsspielraum. Die nationalen staatlichen Gesetze müssen daher die DSGVO beachten. Staatlicherseits wurde in Deutschland vor diesem Hintergrund das Bundesdatenschutz­gesetz an die DSGVO angepasst.

Maria Markatou

09.05.2025 · 1 Min Lesezeit

Wer unter den Schutzbereich des Datenschutzes fällt

Alle Beschäftigten in Ihrer Dienststelle haben Datenschutzrechte: Arbeitnehmer, Angestell­te und Beamte sowie Kirchenbeamte. Aber auch weitere Personengruppen fallen darunter, z. B.

  • Bewerber,
  • Auszubildende,
  • Praktikanten,
  • ehemalige Mitarbeiter,
  • Bufdis und
  • FSJler.

Denken Sie an das „Warum“ des Datenschutzes

Datenschutz ist lästig, weil er viel Arbeit macht. Aber das hat auch seinen guten Grund. Denn beim Datenschutz – im Arbeitsverhältnis wie in anderen Bereichen – geht es darum, das Recht der Mitarbeiter bzw. der Betroffenen auf „informationelle Selbstbestimmung“ zu schützen. Dabei handelt es sich um ein wichtiges spezielles Grundrecht, welches das Bundesverfassungsgericht bereits vor über 30 Jahren aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht gemäß Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG entwickelt hat. Allein daran erkennen Sie die besondere Wichtigkeit des Datenschutzes. Das sollten wir bei unserer täglichen Arbeit nicht vergessen. Es geht also um ein Grundrecht und damit sozusagen um die oberste Kategorie von Rechten in unserer Rechtsordnung. Der Datenschutz ist daher von seiner rechtlichen Bedeutung her „ganz weit oben“ angesiedelt. Behalten Sie dies bei Ihrer täglichen Personalratsarbeit immer im Hinterkopf!

Inhaltlich geht es beim Recht auf informationelle Selbstbestimmung darum, dass jeder Mensch und speziell jeder Mitarbeiter grundsätzlich die Kontrolle darüber behalten soll, was mit den ihn betreffenden Daten geschieht. Das Individuum bleibt immer Herr über seine Daten!

Hinweis: Machen Sie keine Ausnahmen in Sachen Datenschutz

Merken Sie sich eines: Es gibt keine besseren oder schlechteren Daten. Schützen Sie daher alle Daten, so gut es geht und so stark, wie es eben geht. Dann werden Sie sich als Personalratsgremium am Ende des Tages auch keine Vorwürfe machen lassen müssen. Denn Sie haben ja Ihr Bestes getan und auf jeden Fall datenbewusst gehandelt.

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Ich habe Rechtswissenschaften in München studiert und bin seit 2004 als Rechtsanwältin zugelassen. Von 2004 bis 2017 war ich Partnerin der Kanzlei Löffler & Partner in München. Seit 2017 bin […]

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