EUROPARECHT

Nationaler Datenschutz steht auf europäischen Füßen

Der Datenschutz hat mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eine europäische Basis erhalten. Die DSGVO gilt unmittelbar, also ohne eine Umsetzung in deutsches Recht. Allerdings lässt sie an vielen Stellen Handlungsspielraum. Die nationalen staatlichen Gesetze müssen daher die DSGVO beachten. Staatlicherseits wurde in Deutschland vor diesem Hintergrund das Bundesdatenschutz­gesetz an die DSGVO angepasst.

Maria Markatou

09.05.2025 · 1 Min Lesezeit

Wer unter den Schutzbereich des Datenschutzes fällt

Alle Beschäftigten in Ihrer Dienststelle haben Datenschutzrechte: Arbeitnehmer, Angestell­te und Beamte sowie Kirchenbeamte. Aber auch weitere Personengruppen fallen darunter, z. B.

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