EUROPARECHT
Nationaler Datenschutz steht auf europäischen Füßen
Der Datenschutz hat mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eine europäische Basis erhalten. Die DSGVO gilt unmittelbar, also ohne eine Umsetzung in deutsches Recht. Allerdings lässt sie an vielen Stellen Handlungsspielraum. Die nationalen staatlichen Gesetze müssen daher die DSGVO beachten. Staatlicherseits wurde in Deutschland vor diesem Hintergrund das Bundesdatenschutzgesetz an die DSGVO angepasst.
Maria Markatou
09.05.2025
·
1 Min Lesezeit
Wer unter den Schutzbereich des Datenschutzes fällt
Alle Beschäftigten in Ihrer Dienststelle haben Datenschutzrechte: Arbeitnehmer, Angestellte und Beamte sowie Kirchenbeamte. Aber auch weitere Personengruppen fallen darunter, z. B.
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