Der Fall: Eine Bürgermeisterin schied aus ihrem Amt aus und erfuhr dabei, dass ihr Nachfolger direkt in eine höre Besoldungsgruppe von 2 möglichen Gruppen eingruppiert wurde. Das war für sie der Beweis, dass sie von Anfang an nicht gleichgestellt, also zu niedrig eingruppiert, gewesen sei. Das heißt, dass ihr auch zu wenig Entgelt gezahlt wurde. Also klagte sie wegen diskriminierender Eingruppierung auf die Gehaltsdifferenz.
AKTUELLES URTEIL
Nachzahlung von 36.500 € für die Bürgermeisterin
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit – das sollte im Jahr 2025 eigentlich keine Frage mehr sein. Und dennoch gibt es den Gender-Pay-Gap immer noch, und deswegen musste eine Bürgermeisterin ihr Recht auf diskriminierungsfreie Bezahlung vor Gericht durchsetzen (Verwaltungsgericht Freiburg, 29.4.2025, Az. 5 K 2541/23).