Der Fall: Ein Betriebsratsmitglied arbeitete als Anlagenbediener im Dreischichtbetrieb. In der Nacht vom 16. auf den 17.7.2013 war er für die Nachtschicht von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr morgens eingeteilt. Für den folgenden Tag, den 17.7.2013, war um 13:00 Uhr eine Betriebsratssitzung angesetzt – also außerhalb seiner regulären Arbeitszeit. In der darauffolgenden Nacht sollte er wieder pünktlich um 22:00 Uhr in die nächste Nachtschicht einrücken.
RECHT & URTEILE
Nachtschicht und Betriebsratssitzung – wann dürfen Sie früher nach Hause?
Guter Schlaf ist auch für Sie als Betriebsratsmitglied wichtig. Sehr positiv ist es daher, dass das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einer schon etwas älteren, aber immer noch aktuellen Entscheidung sehr zugunsten von Betriebsratsmitgliedern entschieden hat. Die BAG-Richter betonten, dass auch Betriebsräte Anspruch auf ausreichende Ruhezeiten nach § 5 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) haben (18.1. 2017, Az. 7 AZR 224/15).