PRAXISWISSEN

Wenn Sie die Zustimmung zu einer Versetzung verweigern wollen

Versetzungen stoßen nicht immer auf Gegenliebe. Dennoch gehören sie zum Alltag in den Betrieben. Als Betriebsrat bestimmen Sie bei personellen Angelegenheiten und damit auch bei Versetzungen in vielen Fällen mit (§ 99 Abs. 1 BetrVG). Das ist nicht immer einfach. Schließlich haben Sie als Betriebsrat häufig andere Interessen als Ihr Arbeitgeber.

Friederike Becker-Lerchner

02.10.2025 · 1 Min Lesezeit

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Sind in Ihrem Betrieb mehr als 20 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt, kann Ihr Arbeitgeber nicht allein über eine Versetzung entscheiden. Er benötigt vielmehr Ihre Zustimmung als Betriebsrat nach § 99 Abs. 1 BetrVG.

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