Das Präventionsverfahren soll bei einer Störung des Arbeitsverhältnisses von schwerbehinderten Menschen durchgeführt werden, um eine Kündigung dieser Beschäftigtengruppe zu verhindern. Damit ist das Präventionsverfahren ein Ausfluss des Ultima-Ratio-Prinzips. Ziel dieser Dienstvereinbarung ist es, sicherzustellen, dass das Verfahren wirklich stattfindet und der Arbeitsplatz schwerbehinderter Menschen so lange wie möglich gewahrt wird.
Maria Markatou
15.08.2024 ·
1 Min Lesezeit
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