Beim Betriebsübergang brauchen Betriebsräte klare Vereinbarungen, um Rechte und Bedingungen zu sichern. Dieses Muster zeigt, welche Regelungen unbedingt festgehalten werden sollten.
Zwischen dem Arbeitgeber … (Name des Unternehmens), vertreten durch …, und dem Betriebsrat der …, vertreten durch …, wird folgende Betriebsvereinbarung geschlossen:
§ 1 Betriebsänderung
Das Unternehmen … wird in insgesamt … Unternehmen aufgespalten. Und zwar: …
Arbeitgeber und Betriebsrat haben gemeinsam die Arbeitnehmer je einem neuen Unternehmen zugeordnet.
Es besteht Übereinstimmung darüber, dass diese Rahmenvereinbarung als Interessenausgleich und Sozialplan gemäß §§ 111 ff Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) abgeschlossen wird.
§ 2 Besitzstandswahrung
Durch die Neustrukturierung und den damit verbundenen Betriebsübergang dürfen den betroffenen Arbeitnehmern keine Nachteile entstehen.
Arbeitgeber und Betriebsrat stimmen überein, dass die materiellen Arbeitsbedingungen der bisher im Unternehmen beschäftigten Kollegen mindestens für die Dauer von 24 Monaten nach dem Stichtag der Umstrukturierung erhalten bleiben.
Beschäftigungszeiten vor dem Übergang in das neue Unternehmen sind dort mitzuzählen.
§ 3 Widerspruch gegen Arbeitgeberwechsel
Jeder von der Aufspaltung betroffene Arbeitnehmer hat das Recht, dem Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber schriftlich zu widersprechen (§ 613a Abs. 6 BGB).
Der Widerspruch kann dazu führen, dass aufgrund betriebsbedingter Kündigung der Verlust des Arbeitsplatzes droht, wenn eine Weiterbeschäftigung im bisherigen Unternehmen nicht möglich ist. Der Arbeitgeber muss die Mitarbeiter hierauf noch einmal gesondert aufmerksam machen.
Um den Widerspruch ausüben zu können, informiert der aktuelle Arbeitgeber seine Beschäftigten über den Betriebsübergang. Die Information muss schriftlich erfolgen.
Sie muss zudem folgende Punkte beinhalten:
- Zeitpunkt, konkreten Ablauf und Umfang des Betriebsübergangs
- Rechtsgrund für den Übergang (z. B. Verkauf)
- Information der Arbeitnehmer über die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen sowie über die in Aussicht gestellten Maßnahmen (z. B. Weiterbildungsmaßnahmen im neuen Betrieb)
- eine Information über das einmonatige Widerspruchsrecht
Außerdem muss die Unterrichtung rechtzeitig (mindestens einen Monat) vor dem geplanten Übergang in Textform (z. B. Brief oder E-Mail) erfolgen.
Durch die Aufspaltung gilt der Tarifvertrag für die neuen Unternehmen … und … nicht mehr. Die Regelungen des TV gelten als einzelvertragliche Inhaltsnormen längstens 12 Monate nach Stichtag weiter.
§ 4 Kündigungsschutz
Betriebsbedingte Kündigungen aus Anlass dieser Betriebsänderung sind ausgeschlossen.
§ 5 Versetzungen
Der Betriebsrat wird zu den Versetzungen nach § 99 BetrVG angehört.
§ 6 Aufstiegs- und Entwicklungschancen
Zum Erhalt der beruflichen Aufstiegs- und Entwicklungschancen werden 18 Monate lang sämtliche offenen Stellen im Unternehmen und in den aus dem Unternehmen hervorgegangenen Gesellschaften in diesem Unternehmen ausgeschrieben.
§ 7 Übergangsmandat der Betriebsräte
Für die Zeit unmittelbar nach der Neustrukturierung vereinbaren Arbeitgeber und Betriebsrat folgende Übergangsregelung nach § 21a BetrVG: Das gesetzliche Übergangsmandat für die derzeitigen Betriebsräte besteht bis zum Abschluss erforderlicher Neuwahlen, also bis zur Bekanntgabe der Wahlergebnisse. Die gesetzliche Übergangsfrist von 6 Monaten wird auf 18 Monate verlängert.
§ 8 Betriebsvereinbarungen in ausgegründeten Unternehmen
Soweit die Betriebsidentität nicht erhalten bleibt, finden die bisherigen Betriebsvereinbarungen bis zur Wahl neuer Betriebsräte in allen Unternehmen Anwendung.
Bis zum Abschluss neuer Betriebsvereinbarungen gelten die derzeitigen Betriebsvereinbarungen weiter.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien nehmen unmittelbar Verhandlungen auf, um die unwirksame Regelung durch eine wirksame zu ersetzen.
§ 10 Schlussbestimmungen
Diese Rahmenvereinbarung tritt mit ihrer Unterzeichnung in Kraft. Eine Kündigung wird ausgeschlossen.
Ort, Datum,
Unterschriften