Frage: Ich gehe am 30. Juni in Rente. Muss ich eigentlich überhaupt eine Steuererklärung abgeben?
Maria Markatou: Sie müssen dann eine Steuererklärung abgeben, wenn Sie steuerpflichtig sind.
Das Finanzamt fordert Sie und alle anderen Rentnerinnen und Rentner allerdings nicht automatisch zur Abgabe einer Steuererklärung auf. Das sollten Sie deshalb selbst im Blick behalten.
Aber längst nicht alle Rentnerinnen und Rentner müssen tatsächlich Steuern bezahlen. Für das Jahr 2025 liegt der Grundfreibetrag bei 12.096 € für Ledige und 24.192 € für Verheiratete. 2026 soll er auf 12.348 € für Ledige und 24.696 € für Verheiratete ansteigen.
Selbst wenn Sie diese Werte überschreiten, bedeutet das aber noch lange nicht, dass tatsächlich Steuern fällig werden. Abzüge, wie z. B. Krankheitskosten, Kosten für Versicherungen, Handwerker oder Spenden, können die Steuerlast senken und dafür sorgen, dass die Rente steuerfrei bleibt.
So hoch ist die Steuer auf die Rente
Wie hoch der steuerpflichtige Teil der Rente ist, erfahren Sie als Rentnerin oder Rentner aus der sogenannten Rentenbezugsbescheinigung. Diese verschickt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) immer zu Beginn eines Jahres per Post. Die Übersicht enthält alle Angaben zur Rente, die für die Steuererklärung notwendig sind.
Die Rentenbezugsbescheinigung muss allerdings einmalig bei der DRV angefordert werden. Danach wird sie automatisch per Post zugestellt.
Auch der Hinzuverdienst bei einer Erwerbsminderungsrente kann steuerpflichtig sein. Der Grundrentenzuschlag muss dagegen nicht versteuert werden. Dieser Teil der Rente wird nicht in die steuerpflichtigen Einkünfte einbezogen.