Frage:
Unser Arbeitgeber hat uns pauschal informiert, dass er für das Jahresendgeschäft zu Weihnachten Aushilfen für den Verkauf befristet einstellen will. Unsere Beteiligung als Betriebsrat hält der Arbeitgeber in diesem Fall für überflüssig, weil es sich „nur um Aushilfen“ handelt. Liegt er damit richtig?