Antwort: Überstunden sind weitgehend zunächst abzubauen
Die reguläre Kurzarbeit (in Zeiten der Pandemie gab es Sonderregeln) setzt voraus, dass der Arbeitgeber zunächst prüft, ob ein Arbeitsausfall durch flexible Arbeitszeitregelungen vermieden werden kann. Die Regelung zielt auf den Abbau bestehender Arbeitszeitguthaben ab. Sie setzt selbstverständlich voraus, dass in Ihrem Betrieb eine entsprechende Regelung besteht. Davon gehe ich an dieser Stelle aus. Überstunden sind deshalb grundsätzlich abzubauen, bevor Kurzarbeit beantragt wird.
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