Ihre Fragen aus der Praxis

Müssen wir unsere Arbeitszeitkonten einsetzen?

Frage: Unser Arbeitgeber hat uns angekündigt, dass er für 2 Monate Kurzarbeitergeld beantragen möchte. Er plant, dieses auf 100 % aufzustocken. Dazu möchte er auf Rückstellungen für Überstunden zurückgreifen. Er verlangt deshalb, dass unsere Kolleginnen und Kollegen ihre Zeitwertkonten vor Beginn der Kurzarbeit auf null bringen. Darf er das anordnen? Wie sieht es mit Konten aus, die länger als 12 Monate bestehen? Müssen diese Zeitguthaben auch eingebracht werden?

Friederike Becker-Lerchner

20.12.2024 · 1 Min Lesezeit

Antwort: Verpflichtung kann gegeben sein

Seit Juli 2023 gelten wieder die regulären Voraussetzungen für das Beantragen von Kurzarbeitergeld. Die zwischenzeitlichen Erleichterungen für Arbeitgeber während der Zeit der Pandemie sind wieder ausgesetzt.

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