Außerordentliche Betriebsratswahl

Müssen wir Neuwahlen einleiten?

Frage: Unser Betriebsrat setzte sich nach der letzten regulären Betriebsratswahl aus 3 Betriebsräten zusammen. Zudem hatten wir 3 Ersatzmitglieder. Durch Langzeiterkrankungen sind wir inzwischen insgesamt nur noch zu dritt. Zum 1.3.2025 tritt nun ein Kollege noch in die passive Phase der Altersteilzeit ein. Damit rutschen wir unter die gesetzlich vorgesehene Anzahl der Mitglieder.

Friederike Becker-Lerchner

11.11.2024 · 1 Min Lesezeit

Wir fragen uns, ob der Kollege in der passiven Altersteilzeit-Phase Mitglied des Betriebsrats bleiben kann? Sollte das nicht möglich sein: Wann wählen wir sinnvollerweise neu, um zu vermeiden, dass wir 2026 erneut wählen müssen?

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