Frage:
Wir haben 2022 im Rahmen der regulären Betriebsratswahlen einen 11-köpfigen Betriebsrat gewählt. Bisher konnten wir unsere Aufgaben mithilfe von teilweise einspringenden Ersatzmitgliedern immer ordentlich bewältigen. Nun ergibt sich allerdings die Situation, dass unser Betriebsrat nach Amtsniederlegungen trotz Einsatz aller noch vorhandenen Ersatzmitglieder nicht mehr der gesetzlich vorgeschriebenen Zahl entspricht. Parallel zur Größe des Gremiums hat sich allerdings auch die Belegschaftsgröße verringert. Zurzeit sind wir im Hinblick auf die Mitarbeiterzahl noch mehr Betriebsräte als gesetzlich vorgeschrieben. Müssen wir trotzdem neu wählen?