LESERFRAGE

„Müssen wir für ein kurzfristig ausgefallenes Mitglied ein Ersatzmitglied laden?“

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Maria Markatou

10.10.2025 · 3 Min Lesezeit

Frage: Es kommt immer wieder vor, dass Mitglieder sich erst kurz vor der Personalratssitzung abmelden. Wir sind dann immer im Stress und fragen uns, ob wir noch ein Mitglied nachladen müssen oder nicht. Können Sie uns helfen?

Ersatzmitglied muss rechtzeitig geladen werden können

Maria Markatou: Stress ist nicht nötig

Vorab: Es ist nicht in das Belieben Ihrer Kollegen gestellt, ob sie an Sitzungen teilnehmen oder nicht. Die Teilnahme ist grundsätzlich Pflicht. Ein Ersatzmitglied dürfen Sie nur einladen, wenn ein sogenannter Verhinderungsfall vorliegt, das heißt, wenn die Teilnahme eines Kollegen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Aus rechtlichen Gründen verhindert ist ein Personalratsmitglied, wenn eine Angelegenheit beraten oder beschlossen werden soll, die seine persönliche Rechtsstellung betrifft, also z. B. eine Kündigung oder Versetzung oder ein Antrag auf Ausschluss aus dem Personalrat.

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