Frage:
Bei uns steht in Kürze die Betriebsratswahl an. In unserem Betrieb sind knapp 150 Beschäftigte tätig. Wir haben uns mit unserem Arbeitgeber bis dato nicht auf ein vereinfachtes Verfahren geeinigt. Deshalb gehe ich von der Durchführung im Normalverfahren aus. Nachdem wir grundsätzlich eine Personenwahl geplant hatten, ist kurz vor Ende der Frist eine zweite Liste eingereicht worden. Welche Bedeutung hat das?