IHRE FRAGE AUS DER PRAXIS

Müssen wir eine Personen- oder Listenwahl durchführen?

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Friederike Becker-Lerchner

13.02.2026 · 1 Min Lesezeit

Frage:

Bei uns steht in Kürze die Betriebsratswahl an. In unserem Betrieb sind knapp 150 Beschäftigte tätig. Wir haben uns mit unserem Arbeitgeber bis dato nicht auf ein vereinfachtes Verfahren geeinigt. Deshalb gehe ich von der Durchführung im Normalverfahren aus. Nachdem wir grundsätzlich eine Personenwahl geplant hatten, ist kurz vor Ende der Frist eine zweite Liste eingereicht worden. Welche Bedeutung hat das?

Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!