Frage: Nächstes Jahr ab Mai 2026 finden die nächsten turnusmäßigen Personalratswahlen nach dem Bayerischen Personalvertretungsgesetz (BayPersVG) statt. Wir wissen nicht, ob wir zu diesem Termin mitwählen müssen. Denn wir mussten in unserer Dienststelle vor 1,5 Jahren eine außerordentliche Wahl durchführen.
Wie ist Ihre Einschätzung: Müssen wir jetzt wieder wählen oder erst bei der nächsten turnusmäßigen Wahl?