IHRE FRAGE

Müssen unsere Kolleginnen und Kollegen an einem einmal genehmigten Urlaub festhalten?

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Friederike Becker-Lerchner

02.02.2026 · 1 Min Lesezeit

Frage:

In unserem Betrieb ist kürzlich die Frage aufgekommen, ob Kollegen an ihrem bereits genehmigten Urlaub festhalten müssen oder diesen im Zweifel auch ändern können. Schließlich kommt es immer wieder vor, dass eine einmal geplante Reise letztlich wegen kranker Familienmitglieder oder eines Trauerfalls in der Familie doch nicht stattfinden kann.

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