Ihre Fragen aus der Praxis

Kann unser Arbeitgeber von Kollegen verlangen, dass sie ihre E-Mails weiterleiten?

Umgang mit E-Mails

Friederike Becker-Lerchner

01.08.2024 · 1 Min Lesezeit

Frage:

In unserem Betrieb ist es die übliche Praxis, dass unsere Kolleginnen und Kollegen für die Dauer ihres Urlaubs die eingehenden E-Mails automatisch an ihre Urlaubsvertretung weiterleiten oder aber die jeweilige Urlaubsvertretung Zugriff auf das E-Mail-Konto der abwesenden Person erhält. Einer unserer Kollegen möchte von dieser Praxis abweichen. Er besteht darauf, die während seines Urlaubs eingehenden E-Mails nach seinem Urlaub selbst zu bearbeiten.

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‘Urteilsdienst für den Betriebsrat’ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • relevanten Urteilen und Neuerungen für Ihre Betriebsratsarbeit – praxisnah und leicht verständlich aufbereitet
  • konkrete Checklisten, wo Sie als Betriebsrat gefordert sind
  • unverzichtbaren Praxis-Tipps für den Umgang mit Ihren Kollegen und Ihrem Arbeitgeber