Frage:
In unserem Betrieb ist es die übliche Praxis, dass unsere Kolleginnen und Kollegen für die Dauer ihres Urlaubs die eingehenden E-Mails automatisch an ihre Urlaubsvertretung weiterleiten oder aber die jeweilige Urlaubsvertretung Zugriff auf das E-Mail-Konto der abwesenden Person erhält. Einer unserer Kollegen möchte von dieser Praxis abweichen. Er besteht darauf, die während seines Urlaubs eingehenden E-Mails nach seinem Urlaub selbst zu bearbeiten.
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