AKTUELLE RECHTSPRECHUNG FÜR DEN BETRIEBSRAT
MS-Office-Kenntnisse müssen nicht mit Zeugnissen belegt werden
Ihre Kolleginnen und Kollegen können bei einer Benachteiligung eine Entschädigung Ihrem Arbeitgeber gegenüber geltend machen. Dazu müssen Sie die Benachteiligung nachweisen können. Zudem muss ihnen ein Schaden entstanden sein. Eine solche Benachteiligung, die eine Entschädigung hervorruft, ist darin zu sehen, wenn ein Arbeitgeber einen Nachweis für den Umgang mit den MS-Office-Programmen voraussetzt und einen Bewerber wegen mangelnder Darlegung nicht zum Vorstellungsgespräch einlädt. Das hat das Arbeitsgericht Essen kürzlich entschieden (ArbG Essen, 24.6.2025, Az. 2 Ca 463/25).
Friederike Becker-Lerchner
26.06.2026
·
3 Min Lesezeit
Schwerbehinderter Arbeitnehmer bewirbt sich auf Sekretariatsjob
Der Bewerber, ein schwerbehinderter Arbeitnehmer hatte sich im Jahr 2024 auf eine beim Arbeitgeber ausgeschriebene Stelle als Teilzeitkraft für Sekretariatstätigkeiten beworben. Beim Arbeitgeber handelt es sich um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Sie wollen weiter lesen? Hier geht es weiter:
Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.
Erweitern Sie Ihren Zugang!
Testen Sie dieses Produkt kostenlos!