Der Fall: Eine Verkäuferin klagte gegen ihren Arbeitgeber. Dessen Konzernbetriebsvereinbarung über die Einführung und Anwendung eines digitalen Mitarbeiterpostfachs regelte, dass unter anderem die Lohnabrechnung im digitalen Mitarbeiterpostfach bereitgestellt wird. Die Mitarbeitenden können sie über einen passwortgeschützten Onlinezugriff abrufen. Können Beschäftigte die Dokumente nicht privat abrufen, ermöglicht der Arbeitgeber das Einsehen und Ausdrucken im Betrieb.
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‘MAV Mitarbeitende Aktiv Vertreten’ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
- rechtssicherem Praxiswissen und aktuellen Gerichtsurteilen für die Mitarbeitervertretung
- praxisnahen Empfehlungen für die Ausübung Ihrer Mitbestimmungsrechte bei Kündigungen, Abmahnungen, Arbeitszeit und Co
- praktischen Arbeitshilfen und Checklisten in jeder Ausgabe
