Der Fall: In einem Münchner Betrieb mit rund 600 Beschäftigten kam es zu einer Situation, wie sie leider häufiger vorkommt: Ein Mitarbeiter, der eine Suchterkrankung überwunden hatte, berichtete dem Betriebsrat, dass ein Kollege ihn wiederholt anrempelte, abschätzig behandelte („Wir kennen ja dein Problemchen“) und ihn gegenüber anderen Beschäftigten verunglimpfte.
RECHT & URTEILE
Mobbing im Betrieb: Bestehen Sie auf Ihrem Schulungsanspruch
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer älteren, aber immer noch aktuellen Entscheidung eine wegweisende Regelung getroffen, die Betriebsräten den Rücken stärkt und gleichzeitig konkrete Wege aufzeigt, wie sie Beschäftigte wirksam vor Mobbing schützen können (14.1.2015, Az. 7 ABR 95/12). Der Beschluss klärt die Frage, wann Schulungen zum Thema Mobbing auf Kosten des Arbeitgebers besucht werden dürfen.