AKTUELLES URTEIL

Mitteilungspflicht beim Stellenplan

Die Überprüfung einer fairen und ausreichenden Stellenbesetzung gehört zu Ihren Aufgaben als MAV. Zur Überprüfung benötigen Sie die notwendigen Informationen. Fraglich ist nur, in welcher Form diese vorliegen müssen (KAG Freiburg, 2.12.2024, Az. M04/2024).

Maria Markatou

13.03.2026 · 1 Min Lesezeit

Der Fall: Die MAV verlangte die vierteljährliche Vorlage eines vollständigen Ist-Stellenplans in einer auswertbaren digitalen Datei. Die Datei sollte enthalten:

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