AMTSFÜHRUNG

Mitbestimmungsverstöße dürfen Sie als Personalrat nicht tolerieren

Als Personalrat haben Sie laut dem Bundespersonalvertretungsgesetz oder Ihren landesgesetzlichen Regelungen Mitwirkungsmöglichkeiten unterschiedlicher Art bzw. Qualität. Manchmal muss Ihr Dienstherr Sie nur informieren. Bei anderen Angelegenheiten benötigt er Ihre Zustimmung und manchmal muss er eine Angelegenheit mit Ihnen nur erörtern.

Maria Markatou

07.04.2025 · 1 Min Lesezeit

Leider werden die Rechte des Personalrats nicht von jedem Dienstherrn immer eingehalten. Stellen Sie fest, dass Ihr Dienstherr eines Ihrer Beteiligungsrechte ignoriert, reagieren Sie am besten sofort: Bestehen Sie zunächst darauf, dass Ihr Dienstherr Ihre Rechte einhält. Und zwar unabhängig davon, um welches Beteiligungsrecht es sich handelt.

Gespräche zwischen Ihnen und Ihrem Dienstherrn sind wichtig

Versuchen Sie zuerst, in einen außergerichtlichen Dialog mit Ihrem Dienstherrn einzusteigen. Schließlich sind Sie zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit ihm verpflichtet. Dazu gehört zumindest auch, dass Sie zunächst ernsthaft versuchen, eine außergerichtliche Lösung zu finden.

Wichtig: Es geht um Ihr Standing

Mir ist wohl bewusst, dass solche Gespräche sehr unangenehm sind. Aber es geht um Ihren Stand als Personalrat gegenüber der Dienststelle. Wenn Sie sich alles gefallen lassen, dann wird Ihr Dienstherr immer eigenmächtiger agieren. Wenn Sie aber „Standing“ beweisen, sich nicht die Butter vom Brot nehmen lassen, dann wird er gezwungen sein, mit Ihnen gemeinsam zu agieren. Er weiß dann ja, dass er nicht an Ihnen vorbeikommt.

Wenn Sie sich nicht einigen

Ändert Ihr Dienstherr sein Verhalten allerdings auf eine entsprechende Aufforderung hin nicht, wird Ihr weiteres Vorgehen von der Qualität des jeweiligen Mitbestimmungsrechts abhängen. So können Sie einen Informationsanspruch im Zweifel mit gerichtlicher Hilfe durchsetzen. Missachtet Ihr Dienstherr ein zwingendes Mitbestimmungsrecht, stehen Ihnen – je nachdem, welches Ziel Sie erreichen wollen – die Möglichkeiten zur Verfügung, einen Unterlassungsanspruch geltend zu machen oder die Einigungsstelle anzurufen.

Mein Tipp: Schulung notwendig?

Wie Sie bei welchen Verstößen agieren müssen, gehört meines Erachtens zu einer Grundlagenschulung. Stellen Sie sicher, dass Sie diese auch erhalten haben. Ist das nicht der Fall, fordern Sie sie ein.

Fordern Sie Ihren Dienstherrn zur Zusammenarbeit auf

Bevor Sie klagen oder in größere Konfrontationen treten, versuchen Sie, Ihren Dienstherrn mit dem folgenden Schreiben „wachzurütteln“. Wenn es Ihnen gelingt, haben Sie das Problem gelöst und gleichzeitig gezeigt, dass es Ihrem Gremium um pragmatische Lösungen geht und nicht bloß um Streit. Sie signalisieren, dass Sie als Personalrat wissen, was der „Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit“ bedeutet. Auf lange Sicht tun Sie damit sich und allen Beteiligten, also der Belegschaft, einen großen Gefallen.


Arbeitshilfen

  • Muster: Beteiligungsrechte des Personalrats verletzt

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Ich habe Rechtswissenschaften in München studiert und bin seit 2004 als Rechtsanwältin zugelassen. Von 2004 bis 2017 war ich Partnerin der Kanzlei Löffler & Partner in München. Seit 2017 bin […]

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