Leider werden die Rechte des Personalrats nicht von jedem Dienstherrn immer eingehalten. Stellen Sie fest, dass Ihr Dienstherr eines Ihrer Beteiligungsrechte ignoriert, reagieren Sie am besten sofort: Bestehen Sie zunächst darauf, dass Ihr Dienstherr Ihre Rechte einhält. Und zwar unabhängig davon, um welches Beteiligungsrecht es sich handelt.
Gespräche zwischen Ihnen und Ihrem Dienstherrn sind wichtig
Versuchen Sie zuerst, in einen außergerichtlichen Dialog mit Ihrem Dienstherrn einzusteigen. Schließlich sind Sie zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit ihm verpflichtet. Dazu gehört zumindest auch, dass Sie zunächst ernsthaft versuchen, eine außergerichtliche Lösung zu finden.
Wenn Sie sich nicht einigen
Ändert Ihr Dienstherr sein Verhalten allerdings auf eine entsprechende Aufforderung hin nicht, wird Ihr weiteres Vorgehen von der Qualität des jeweiligen Mitbestimmungsrechts abhängen. So können Sie einen Informationsanspruch im Zweifel mit gerichtlicher Hilfe durchsetzen. Missachtet Ihr Dienstherr ein zwingendes Mitbestimmungsrecht, stehen Ihnen – je nachdem, welches Ziel Sie erreichen wollen – die Möglichkeiten zur Verfügung, einen Unterlassungsanspruch geltend zu machen oder die Einigungsstelle anzurufen.
Fordern Sie Ihren Dienstherrn zur Zusammenarbeit auf
Bevor Sie klagen oder in größere Konfrontationen treten, versuchen Sie, Ihren Dienstherrn mit dem folgenden Schreiben „wachzurütteln“. Wenn es Ihnen gelingt, haben Sie das Problem gelöst und gleichzeitig gezeigt, dass es Ihrem Gremium um pragmatische Lösungen geht und nicht bloß um Streit. Sie signalisieren, dass Sie als Personalrat wissen, was der „Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit“ bedeutet. Auf lange Sicht tun Sie damit sich und allen Beteiligten, also der Belegschaft, einen großen Gefallen.