Leider werden die Rechte des Personalrats nicht von jedem Dienstherrn immer eingehalten. Stellen Sie fest, dass Ihr Dienstherr eines Ihrer Beteiligungsrechte ignoriert, reagieren Sie am besten sofort: Bestehen Sie zunächst darauf, dass Ihr Dienstherr Ihre Rechte einhält. Und zwar unabhängig davon, um welches Beteiligungsrecht es sich handelt.
AMTSFÜHRUNG
Mitbestimmungsverstöße dürfen Sie als Personalrat nicht tolerieren
Als Personalrat haben Sie laut dem Bundespersonalvertretungsgesetz oder Ihren landesgesetzlichen Regelungen Mitwirkungsmöglichkeiten unterschiedlicher Art bzw. Qualität. Manchmal muss Ihr Dienstherr Sie nur informieren. Bei anderen Angelegenheiten benötigt er Ihre Zustimmung und manchmal muss er eine Angelegenheit mit Ihnen nur erörtern.