Das regelt das Mitbestimmungsgesetz
Das MitbestG regelt in Deutschland die paritätische Besetzung des Aufsichtsrats in großen Unternehmen mit mehr als 2.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Es sichert Beschäftigten Sitze im Kontrollgremium, um bei strategischen Entscheidungen mitzuwirken. Das Gesetz zielt auf ein Gleichgewicht. Allerdings entscheidet der Aufsichtsratsvorsitzende im Fall einer Stimmengleichheit.