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Mitbestimmungsgesetz wird 50 – und hat immer weniger Einfluss

Das Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) ist in diesem Jahr 50 Jahre alt geworden. Allerdings haben immer weniger Unternehmen mit über 2.000 Beschäftigten im Inland einen paritätisch besetzten Aufsichtsrat. Immer häufiger nutzen die Unternehmen rechtliche Lücken, um die Mitbestimmung legal zu umgehen.

Friederike Becker-Lerchner

01.06.2026 · 1 Min Lesezeit

Das regelt das Mitbestimmungsgesetz

Das MitbestG regelt in Deutschland die paritätische Besetzung des Aufsichtsrats in großen Unternehmen mit mehr als 2.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Es sichert Beschäftigten Sitze im Kontrollgremium, um bei strategischen Entscheidungen mitzuwirken. Das Gesetz zielt auf ein Gleichgewicht. Allerdings entscheidet der Aufsichtsratsvorsitzende im Fall einer Stimmengleichheit.

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