RECHT & URTEILE
Mitbestimmung beim Brandschutz: Wann Sie die Einigungsstelle anrufen können
Betrieblicher Brandschutz ist nicht nur Sache Ihres Arbeitgebers. Auch die örtlich zuständigen Behörden reden dabei erheblich mit. Trotzdem sind Sie als Betriebsrat nicht außen vor. Bei Bedarf können Sie Ihre Mitbestimmungsrechte sogar über die Einigungsstelle verfolgen. Das ergibt sich aus einer älteren, aber immer noch aktuellen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz (17.11.2011, Az. 10 TaBV 35/11).
Brigitte Ganzmann
14.11.2025
·
2 Min Lesezeit
Brandschutz ist Arbeitsschutz
Machen Sie sich und Ihrem Arbeitgeber unbedingt klar: Brandschutz ist Teil des allgemeinen Arbeitsschutzes (§ 3 ArbSchG, § 3a ArbStättV). Sie als Betriebsrat haben ein Wörtchen mitzureden.
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