Obwohl es kein konkretes Urteil zu digitalen Befragungen gibt, sind die Rechte des Personalrats bei Umfragen, Datenerhebung und Auswertung in der Praxis regelmäßig relevant. Sie als Personalrat stehen hier vor der Herausforderung, Ihre Mitbestimmungsrechte zu wahren, gleichzeitig den Einsatz moderner Tools sinnvoll zu begleiten und sicherzustellen, dass die erhobenen Daten korrekt, anonym und datenschutzkonform behandelt werden.
WISSENSWERTES
Mitarbeiterbefragungen digital gestalten: Nutzen Sie als Personalrat Ihre Chancen
Das Thema digitale Mitarbeiterbefragungen gewinnt zunehmend an Bedeutung. In vielen Dienststellen und Einrichtungen des öffentlichen Diensts sowie in kirchlichen und kommunalen Kliniken setzen Leitungsteams auf digitale Tools, um Meinungen, Erfahrungen und Verbesserungsvorschläge der Beschäftigten effizient zu erfassen.