Arbeitnehmer soll Eigentum des Arbeitnehmers entwendet haben
Der Fall: Ein Arbeitgeber warf einem Arbeitnehmer, der bei ihm seit vielen Jahren als Schichtführer beschäftigt war, vor, Unternehmer-Material entwendet zu haben. Darüber hinaus soll er Kollegen angewiesen haben, mit diesem Material für ihn private Arbeiten während der Arbeitszeit zu erledigen. Um das von ihm gewünschte Ergebnis zu erzielen, habe er seine Vorgesetztenstellung ausgenutzt.