Der Fall: Eine Arbeitgeberin überließ einem Mitarbeiter ein Dienstfahrzeug. Als er das Fahrzeug zurückgab, war der Innenraum derart zerschlissen, dass ein Gutachter für die Wiederherstellung 2.459 € (netto) veranschlagte. Dies wollte der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer ersetzt haben. Der weigerte sich. Also landete der Fall vor Gericht.
AKTUELLES URTEIL
Mitarbeitende müssen Dienstwagen sauber halten
Meine Maxime ist: Wenn ich mir etwas ausleihe, muss ich diese Sache noch sorgsamer behandeln als meine eigenen Dinge. Ein Beschäftigter nahm dies nicht ganz so genau und musste dafür zahlen (Landesarbeitsgericht Köln, 14.1.2025, Az. 7 SLa 175/24).