AKTUELLES URTEIL

Mitarbeitende müssen Dienstwagen sauber halten

Meine Maxime ist: Wenn ich mir etwas ausleihe, muss ich diese Sache noch sorgsamer behandeln als meine eigenen Dinge. Ein Beschäftigter nahm dies nicht ganz so genau und musste dafür zahlen (Landesarbeitsgericht Köln, 14.1.2025, Az. 7 SLa 175/24).

Maria Markatou

19.05.2025 · 1 Min Lesezeit

Der Fall: Eine Arbeitgeberin überließ einem Mitarbeiter ein Dienstfahrzeug. Als er das Fahrzeug zurückgab, war der Innenraum derart zerschlissen, dass ein Gutachter für die Wiederherstellung 2.459 € (netto) veranschlagte. Dies wollte der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer ersetzt haben. Der weigerte sich. Also landete der Fall vor Gericht.

Arbeitnehmer muss zahlen

Die Entscheidung: Der Arbeitnehmer muss nun zahlen. Allerdings nur 898 € – wegen der beschränkten Arbeitnehmerhaftung.

Fazit: Bleiben Sie achtsam

Fassen Sie das Arbeitgebereigentum immer mit Samthandschuhen an, dann kann Ihnen nichts passieren.

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Ich habe Rechtswissenschaften in München studiert und bin seit 2004 als Rechtsanwältin zugelassen. Von 2004 bis 2017 war ich Partnerin der Kanzlei Löffler & Partner in München. Seit 2017 bin […]

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NR. 10 | JUNI 2025

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19.05.2025

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