Der Fall: Eine Arbeitgeberin überließ einem Mitarbeiter ein Dienstfahrzeug. Als er das Fahrzeug zurückgab, war der Innenraum derart zerschlissen, dass ein Gutachter für die Wiederherstellung 2.459 € (netto) veranschlagte. Dies wollte der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer ersetzt haben. Der weigerte sich. Also landete der Fall vor Gericht.
Arbeitnehmer muss zahlen
Die Entscheidung: Der Arbeitnehmer muss nun zahlen. Allerdings nur 898 € – wegen der beschränkten Arbeitnehmerhaftung.