SCHWERPUNKTTHEMA

Mit Sachgrund ist mehr Befristung möglich

Jede*r Dienstgebende außerhalb des katholischen Bereichs, der*die eine befristete Einstellung erwägt, wird zunächst schauen, ob die Voraussetzungen für eine Befristung ohne Sachgrund vorliegen. Denn das ist die einfachere Möglichkeit einer befristeten Beschäftigung. Falls eine sachgrundlose Befristung nicht möglich ist, muss der*die Dienstgebende einen Sachgrund für die Befristung haben, sofern er*sie kein unbefristetes Dienstverhältnis anbieten will.

Michael Tillmann

14.03.2025 · 5 Min Lesezeit

Die Sachgründe können sehr vielgestaltig sein. Sie lassen sich aber im Wesentlichen auf den Grundgedanken zurückführen, dass der Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend ist. Nur dann soll eine Befristung erlaubt sein. Denn wichtig ist ja, dass der Ausnahmecharakter der Befristung klar erhalten bleibt.

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