Beamtenrecht

Mit Eintritt in den Ruhestand enden die beamtenrechtlichen Pflichten noch lange nicht

Ein typischer Irrtum von Beamten ist, zu glauben, dass die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit automatisch auch die beamtenrechtlichen Pflichten beendet. In einem kürzlich entschiedenen Fall entschied das Verwaltungsgericht (VG) Köln, ob ein in den vorzeitigen Ruhestand versetzter Beamter eine Überprüfung seines Gesundheitszustands nach vielen Jahren verweigern darf (28.3.2024, Az. 15 L 545/24). Der Beamte war sehr überrascht.

Maria Markatou

01.09.2024 · 2 Min Lesezeit

Der Fall: Ein Beamter war 1996 in den Ruhestand versetzt worden. Im März 2024, also fast 30 Jahre später, ordnete der Dienstherr eine ärztliche Untersuchung zur Überprüfung der Dienstfähigkeit an. Der Beamte hielt dies für rechtswidrig und klagte gegen diese Anordnung. Gleichzeitig beantragte er eine einstweilige Verfügung mit dem Ziel, festzustellen, dass er bis zur Klärung in der Hauptsache nicht verpflichtet sei, sich ärztlich untersuchen zu lassen.

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