Mit einem rechtzeitigen Antrag geht es los
Zunächst stellt der*die an Teilzeit interessierte Kolleg*in bei Ihrer Dienststellenleitung einen Antrag auf Teilzeitarbeit. Diesen muss er*sie mindestens 3 Monate vor dem verlangten Beginn der Teilzeit einreichen. Ein verspäteter Antrag führt allerdings nicht dazu, dass der Antrag unwirksam ist, sondern dass sich der Beginn der Teilzeit eventuell entsprechend nach hinten verschiebt.
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‚MAV Mitarbeitende Aktiv Vertreten‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
- rechtssicherem Praxiswissen und aktuellen Gerichtsurteilen für die Mitarbeitervertretung
- praxisnahen Empfehlungen für die Ausübung Ihrer Mitbestimmungsrechte bei Kündigungen, Abmahnungen, Arbeitszeit und Co
- praktischen Arbeitshilfen und Checklisten in jeder Ausgabe
