Urteile und Recht

Mit diesen Mitteln stellen Sie den Minderheitenschutz aus dem Grundgesetz sicher

Minderheiten existieren nicht nur in unserer Gesellschaft, sondern natürlich auch am Arbeitsplatz. Sie zu schützen, ist insbesondere auch Ihre Aufgabe als Schwerbehindertenvertretung.

Arno Schrader

19.03.2025 · 2 Min Lesezeit

Dabei geht es grundsätzlich um sämtliche Minderheiten, sei es das andere Geschlecht, das im Betrieb in der Unterzahl ist, seien es gleichgeschlechtliche Partnerschaften, schwerbehinderte Kolleginnen und Kollegen, Ältere, schwule oder lesbische Beschäftigte oder eben andere Ethnien.

Leider neigen einige Menschen immer noch dazu, sich gegen bestimmte Minderheiten zu wenden. Und genau dort schreiten Sie als Schwerbehindertenvertretung ein. Es sollte selbstverständlich sein, dass alle Menschen gleich zu behandeln sind, unabhängig von „Rasse“, Herkunft, sexueller Orientierung, Geschlecht oder einer Behinderung. So steht es im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), aber auch schon in unserem Grundgesetz (GG):

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