PRAXISWISSEN

Mit diesen 4 Tipps setzen Sie Schulungsansprüche durch

Haben Sie als Betriebsrat einen Entsendebeschluss gefasst, benötigen Sie keine Zustimmung Ihres Arbeitgebers. Sollte er trotzdem Einwände haben, kann er oder können Sie die Einigungsstelle zur Klärung anrufen. Mit den folgenden 4 Tipps können Sie das hoffentlich vermeiden.

Friederike Becker-Lerchner

11.08.2025 · 1 Min Lesezeit

1. Entsenden Sie nicht immer dieselbe Person

In einem Fall, der vor einiger Zeit vor Gericht landete, wollte ein Betriebsratsmitglied eine Schulung zum Thema Arbeitsschutz besuchen. Der Haken daran: Die Schulung hatte er bereits einmal besucht. Hätte das Gremium einen anderen Kollegen ausgewählt, hätte es bessere Chancen gehabt, sich durchzusetzen.

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