1. Entsenden Sie nicht immer dieselbe Person
In einem Fall, der vor einiger Zeit vor Gericht landete, wollte ein Betriebsratsmitglied eine Schulung zum Thema Arbeitsschutz besuchen. Der Haken daran: Die Schulung hatte er bereits einmal besucht. Hätte das Gremium einen anderen Kollegen ausgewählt, hätte es bessere Chancen gehabt, sich durchzusetzen.
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