1. Entsenden Sie nicht immer dieselbe Person zu den geplanten Schulungen
In einem Fall, der vor einiger Zeit vor Gericht landete, wollte ein Betriebsratsmitglied eine Schulung zum Thema Arbeitsschutz besuchen. Der Haken daran: Die Schulung hatte er bereits einmal besucht. Das war der Fehler des Gremiums.
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