Wissenswert

Mit diesem Wissen können Sie Ihre Kollegen noch besser unterstützen

Arbeitszeugnisse enthalten wichtige Informationen über die Leistung und das Verhalten von Beschäftigten. Für Sie als Schwerbehindertenvertretung ist es daher wichtig, dass Ihr Arbeitgeber beim Erstellen von Zeugnissen den rechtlichen Rahmen zum Datenschutz und zu Persönlichkeitsrechten einhält.

Arno Schrader

21.10.2025 · 1 Min Lesezeit

Folgende Punkte sollten Sie dabei prüfen:

  1. Datenschutzkonforme Formulierungen: Achten Sie darauf, dass keine personenbezogenen Daten im Zeugnis stehen, die nicht öffentlich zugänglich sind oder die nur mit ausdrücklicher Zustimmung der betreffenden Person verwendet werden dürfen.
  2. Privatsphäre wahren: Sensible Informationen über Dritte dürfen nur dann aufgenommen werden, wenn sie für die Bewertung der Leistung der Beschäftigten unbedingt erforderlich sind. Eine Veröffentlichung ohne Einwilligung ist nicht zulässig.
  3. Sachliche Standards einhalten: Prüfen Sie, ob die Informationen im Zeugnis wahrheitsgemäß, sachlich und objektiv dargestellt sind. Übertreibungen oder unwahre Aussagen, die das Ansehen der Beschäftigten beeinträchtigen könnten, sind zu vermeiden.
  4. Prüfung durch Fachleute: Bei Unsicherheiten über rechtliche Aspekte kann es hilfreich sein, das Zeugnis durch eine fachkundige Person oder einen Anwalt prüfen zu lassen. So stellen Sie mit einfachen Mitteln sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

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