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Mit der richtigen Inklusionsvereinbarung ersparen Sie allen Beteiligten Arbeit

Arbeiten Sie als SBV auf den Abschluss einer Inklusionsvereinbarung hin, die auch die Beschäftigung von Schwerbehinderten regelt. Damit schaffen Sie ein sinnvolles Instrument, um die durch das Gesetz geregelte Beschäftigungspflicht in konkrete Maßnahmen und überprüfbare Ziele umzusetzen. Diese Art von „Vertrag“ können Sie mit dem Arbeitgeber zu den verschiedensten Themen abschließen und sich dann darauf verlassen, dass sich alle an die vereinbarten Spielregeln halten müssen. Das Integrationsamt kann den Abschluss von Inklusionsvereinbarungen aufgrund seiner neutralen Position fördern. Die zustande gekommene Vereinbarung muss außerdem unter anderem dem Integrationsamt übermittelt werden.

Britta Schwalm

21.01.2025 · 3 Min Lesezeit

Einstellungsverfahren sind für alle Beteiligten zeitraubend und aufwendig. Geht es um Fragen wie die Beschäftigungspflicht und die Einstellung von schwerbehinderten Mitarbeitern, sind Sie als SBV gleich mehrfach gefordert:

  1. Sie prüfen, ob Ihr Arbeitgeber alle Regeln zugunsten behinderter Bewerber während des gesamten Prozesses beachtet.
  2. Sie erfüllen Ihre eigenen Aufgaben als Teil des Einstellungsverfahrens, falls sich mindestens ein schwerbehinderter Mensch bewirbt.

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