Der Fall: Die Leiterin der Intendanz des RBB gab eine Beraterrechnung über 12.000 € frei, ohne deren Berechtigung ausreichend zu überprüfen. Die Leitungsposition hatte sie seit 2017 inne. Der RBB kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis fristlos. Die Anforderungen an das Verfahren und die Form von Beraterverträgen sind beim RBB klar geregelt. Die Leiterin habe diese Anforderungen missachtet und dadurch das Vermögen des RBB erheblich gefährdet. Das mache eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar.
AKTUELLE RECHTSPRECHUNG
Missachtung klarer Verfahrensregelungen kann den Job kosten
Als Personalrat sind Sie vor jeder Kündigung zu hören. Natürlich werden Sie hier immer versuchen, den Kollegen zu helfen, aber bei manchen Sachverhalten geht das nicht. Da muss man anerkennen, dass der Dienstherr nicht anders kann, als zu kündigen. So wie in diesem Fall (Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg, 29.5.2026, Az. 12 Sa 861/23).