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Minimieren Sie die Auswirkungen von Umstrukturierungen

Wird ein Betrieb wirtschaftlich neu strukturiert, stehen Teile der Belegschaft fast immer schlecht da. Ihre Aufgabe als Schwerbehindertenvertretung ist es, in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat oder Personalrat das Schlimmste zu verhindern. Das heißt vor allem: Sie müssen für den Erhalt der Arbeitsplätze sorgen.

Arno Schrader

01.08.2024 · 2 Min Lesezeit

Wann eine Betriebsänderung vorliegt

Veränderungen finden heute in immer rasanterem Tempo statt. In vielen Unternehmen sind Umstrukturierungen und zum Teil auch Betriebsänderungen geplant oder bereits in Vorbereitung.
Der Betriebsrat hat bei vielen Betriebsänderungen ein Mitspracherecht, wenn der Arbeitgeber Betriebsabläufe umstrukturiert.
Denn: Betriebsänderungen verlangen in aller Regel einen Interessenausgleich und einen Sozialplan. Wann und in welchem Umfang er einbezogen werden muss, lesen Sie hier.
Bei Betriebsänderungen gibt es wenige Gestaltungsmöglichkeiten für Sie als SBV. Sie sind aber nach § 178 Abs. 2 SGB IX zu informieren und anzuhören – selbstverständlich vor dem Ausspruch von Kündigungen und dem Abschluss von Interessenausgleich und Sozialplan. Deshalb ist es für Sie wichtig
zu wissen, wann eine Betriebsänderung vorliegt.

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